Als Hebamme und Entbindungshelfer per DTA bequem über das Internet
Hebammen und Entbindungshelfer rechnen für nur 0,5 Prozent mit den Krankenkassen ab
Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ) rechnen Hebammen bequem und einfach direkt über das Internet mit den Krankenkassen ab und brauchen sich um Updates nicht mehr zu kümmern. Das ist nicht nur einfacher, sondern auch unschlagbar günstig: Abgerechnet wird nur das, was auch wirklich an Rechnungen eingegeben wird. Bei diesem "Pay-Per-Use" –Verfahren fallen weder monatliche Kosten an, noch muss eine Software teuer angeschafft werden. Die Gebühren belaufen sich lediglich auf 0,5 Prozent der Bruttoabrechnungssumme zzgl. Mehrwertsteuer.
Warum sollte ich als Hebamme mit dem DMRZ abrechnen?
Die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen nach §301a SGB V ist für Hebammen eine lästige Pflicht. Hebammen, die eine herkömmliche Abrechnungssoftware einsetzen, müssen diese zudem immer auf den neusten Stand bringen. Das kostet Zeit und Nerven.
So geht's
Wer mit den gesetzlichen Kostenträgern über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen will, der braucht nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online über das Internet. Sie müssen sich also keine Software auf dem Rechner installieren. Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online Ihre Abrechnungsdaten. Mit einem Mausklick generieren Sie die Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schicken ihn mit den Unterlagen postalisch an die jeweilige Prüfstelle, die Ihnen vom DMRZ vorgegeben wird. Spätestens nach 30 Tagen haben Sie dann Ihr Geld auf dem Konto.
Ihr Nutzen
- Preiswerte und einfache Abrechnung per DTA
- Keine Rechnungskürzung der Krankenkassen
- Kompetenter, kostenloser Support
- Immer auf dem neusten Stand
- Keine Software auf eigenen Rechnern erforderlich
- Keine Lizenzkosten oder Wartungsgebühren
- Kein Mindestvolumen, keine zeitliche Bindung
Privat Gebührenordnung Hamburg ist hinterlegt
Hamburg erhält eine eigene Privat-Gebührenordnung. Diese basiert auf der Gebührenordnung für Hebammen vom 01.07.2010, wird aber nur noch nach dem einfachen Satz abgerechnet.
Mehr zur Gebührenordnung
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
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