Kundenidee

Unser Wissenscenter - die Knowledgebase

  • Das elektronische Handbuch für das DMRZ System
  • Einfach
  • Klar
  • Übersichtlich

Jetzt kostenlos testen >

Änderung der Krankenkassenabrechnung

Abrechnung mit der BARMER GEK seit dem 1.1.2011

28.02.2011: Seit dem 01.01.2011 gibt es keine Trennung mehr bei der Abrechnung zwischen BARMER- und GEK- Patienten.

In der neuen Kostenträgerdatei, die zum 01.01.2011 gültig wird, ist die BARMER als Kostenträger für alle Kassen eingetragen, die bisher die Gmünder Ersatzkasse als Kostenträger hatten. Wählt man also im Abrechnungsfall bzw. in der Heilmittelverordnung eine GEK Kasse, bekommt man als Kostenträger in der Rechnung die BARMER.

Für sonstige Leistungserbringer (außer Krankentransport) werden alle Rechnungen an die BARMER als Kostenträger ab dem 01.01.2011 von der DDG bearbeitet.

Für Leistungserbringer aus dem Bereich Krankentransport werden alle Rechnungen an die BARMER ab dem 01.01.2011 von Inter-Forum bearbeitet. Die DDG als dann ehemalige Prüfstelle der BARMER verarbeitet nur noch solche Rechnungen, die einschließlich Papierunterlagen bis zum 31.12.2010 eingegangen sind. Alle eingehenden Rechnungen nach dem 31.12.2010 werden zurückgeschickt.

Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, haben wir für Sie die entsprechende Kostenträgerdatei bereits eingespielt.

Kostenlose Inklusivleistungen

Kostenlose Inklusivleistungen beim DMRZ

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!


Jetzt kostenlos testen >

Kostenlose Hotline: 0211 6355-9087

Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder eine Frage zur Abrechnung?

Dann rufen Sie uns an: Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr

Login

Passwort vergessen?
Neu anmelden

© 2008-2012 DMRZ GmbH Sitemap ι RSS ι Impressum ι Nutzungsbedingungen ι Datenschutzerklärung ι Suche ι Google-Sitemap

Einfach online abrechnen mit der DMRZ Cloud Computing Software ohne Vertragsbindung (rechtssicher nach §302 SGB V und §105 SGB XI):

Pflege ι Ärzte (Selektivverträge) ι Heilmittel ι Hilfsmittel ι Krankentransport ι Hebammen ι Rehabilitationssport ι Mobilitätshilfe ι Inkontinenz ι Verbände