Abrechnung der Inkontinenzpauschalen in elektronischer Form
Die Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums
Sie erhalten vom Deutschen Medizinrechenzentrum Ihre persönlichen Zugangsdaten für eine sichere Datenübermittlung – analog zum Online-Banking mit Ihrer Bank. Dann geben Sie online auf www.dmrz.de die Abrechnungsdaten für die Inkontinenzversorgungen ein, einmalig pro betroffenen Bewohner. Die monatliche Berechnung der Inkontinenzpauschale nach §302 SGB V wird daraufhin vom Deutschen Medizinrechenzentrum in Ihrem Namen automatisch durchgeführt. Das Deutsche Medizinrechenzentrum tritt dabei gegenüber den Kostenträgern als Abrechnungsstelle ohne Inkassovollmacht auf. Das heißt, Sie erhalten den vollen Rechnungsbetrag wie bisher direkt von den Kostenträgern.
Im Hilfecenter finden Sie jetzt ganz neu z. B. eine umfangreiche Erläuterung zur Erfassung von Inkontinenzpauschalen mit anschaulichen Screenshots.mehr »
Die Abrechnung der Inkontinenzpauschale per Datenträgeraustausch (DTA) nach § 302 SGB V schnell und einfach mit dem DMRZ abrechnen.mehr »
Ihr Nutzen als Pflegeheim oder Abrechner für Inkontinenzpauschalen
- Da Ihre Rechnungslegung konform zur maschinellen Abrechnung nach §302 SGB V erfolgt, erhalten Sie von den gesetzlichen Kostenträgern den vollen Rechnungsbetrag ohne Abzüge.
- Preiswerte Alternative zum Einsatz eines herkömmlichen Abrechnungszentrums
- Zusätzliche Software in Ihrem Hause ist nicht erforderlich. Dadurch entfallen für Sie Installations- und Pflegeaufwand, sowie diesbezügliche Lizenzkosten und Wartungsgebühren.
- elektronisches Abrechnungsformat entspricht stets dem aktuellen Stand der gesetzlichen Richtlinien, ohne weiteren Pflegeaufwand von Ihrer Seite.
So sparen Sie
Für diese Serviceleistung berechnen wir Ihnen anteilig 0,5% des Bruttorechnungsbetrages. Bei einer Inkontinenzpauschale in Höhe von 40,94 EUR pro Monat entstehen Ihnen beispielsweise Kosten von nur 20 Eurocent pro Versicherten und Monat (zzgl. gesetzlicher MwSt). Darüber hinaus entstehen Ihnen keine weiteren Kosten oder Gebühren!
Neu: Abrechnung mit der Pflegeversicherung nach § 105 SGB XI
Leistungserbringer, die mit der gesetzlichen Pflegeversicherung abrechnen müssen, können dies nun über das DMRZ tun.
Hier finden Sie weitere Informationen über die Abrechnung nach § 105 SGB XI und weitere interessante Funktionen für die Pflegeplanung und -dokumentation, Tourenplanung und mobile Erfassung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!
Jetzt kostenlos anmelden >