Abrechnung der Inkontinenzpauschale

In den meisten Bundesländern sind stationäre Pflegeeinrichtungen mit gesetzlich Versicherten bereits verpflichtet, die Abrechnung der Inkontinenzpauschale per Datenträgeraustausch (DTA) nach § 302 SGB V durchzuführen. Ausgenommen ist die Abrechnung mit den Ersatzkassen.


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Abrechnung der Inkontinenzpauschalen in elektronischer Form

Die Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums

Sie erhalten vom Deutschen Medizinrechenzentrum Ihre persönlichen Zugangsdaten für eine sichere Datenübermittlung – analog zum Online-Banking mit Ihrer Bank. Dann geben Sie online auf www.dmrz.de die Abrechnungsdaten für die Inkontinenzversorgungen ein, einmalig pro betroffenen Bewohner. Die monatliche Berechnung der Inkontinenzpauschale nach §302 SGB V wird daraufhin vom Deutschen Medizinrechenzentrum in Ihrem Namen automatisch durchgeführt. Das Deutsche Medizinrechenzentrum tritt dabei gegenüber den Kostenträgern als Abrechnungsstelle ohne Inkassovollmacht auf. Das heißt, Sie erhalten den vollen Rechnungsbetrag wie bisher direkt von den Kostenträgern.

Inkontinenzpauschalen Zusatzinfos

Im Hilfecenter finden Sie jetzt ganz neu z. B. eine umfangreiche Erläuterung zur Erfassung von Inkontinenzpauschalen mit anschaulichen Screenshots.mehr »

Inkontinenzpauschale abrechnen

Die Abrechnung der Inkontinenzpauschale per Datenträgeraustausch (DTA) nach § 302 SGB V schnell und einfach mit dem DMRZ abrechnen.mehr »

 

Ihr Nutzen als Pflegeheim oder Abrechner für Inkontinenzpauschalen

So sparen Sie

Für diese Serviceleistung berechnen wir Ihnen anteilig 0,5% des Bruttorechnungsbetrages. Bei einer Inkontinenzpauschale in Höhe von 40,94 EUR pro Monat entstehen Ihnen beispielsweise Kosten von nur 20 Eurocent pro Versicherten und Monat (zzgl. gesetzlicher MwSt). Darüber hinaus entstehen Ihnen keine weiteren Kosten oder Gebühren!

Neu: Abrechnung mit der Pflegeversicherung nach § 105 SGB XI

Leistungserbringer, die mit der gesetzlichen Pflegeversicherung abrechnen müssen, können dies nun über das DMRZ tun.

Hier finden Sie weitere Informationen über die Abrechnung nach § 105 SGB XI und weitere interessante Funktionen für die Pflegeplanung und -dokumentation, Tourenplanung und mobile Erfassung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an, um unsere Abrechnungssoftware zu testen! Sie zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Sonst nicht!


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DMRZ Tarifrechner: So viel sparen Sie!

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Nettobetrag
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"Die Bedienung ist einfach, der Preis stimmt, der Support ist hilfsbereit und die Pflegekassen zahlen aufgrund des Angebots des DMRZ zügig."

Altenpflegeheim Emmaus, Leipzig
Mario Weise

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Inkontinenzpauschale

Inkontinenzpauschalen in 4 Schritten schnell und einfach abrechnen

In den meisten Bundesländern sind stationäre Pflegeeinrichtungen mit gesetzlich Versicherten bereits verpflichtet, die Abrechnung der Inkontinenzpauschale per Datenträgeraustausch (DTA) nach § 302 SGB V durchzuführen.

So rechnen Sie Inkopauschalen ab

Inkontinenzpauschale Hilfecenter

Inkontinenzpauschalen im Hilfecenter

Haben Sie in letzter Zeit mal wieder ins Hilfecenter geschaut? Es gibt einige neue Einträge, die Ihnen die Arbeit mit dem DMRZ noch weiter vereinfachen, z. B. die Erfassung von Inkontinenzpauschalen.

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